Versicherung und Reiseschutz für Schülerreise und Klassenfahrt vergleichen
Sie planen als Lehrer(in) eine Klassenfahrt? Sie sind Jugendleiter oder Jugendbetreuer in einem Verein und organisieren für Ihre Kinder und Jugendlichen ein Camp oder einen mehrtägigen Ausflug? Dann sichern Sie diese unbedingt ab, denn leider kommt oft etwas dazwischen. Eine Reiserücktritts-Versicherung erstattet zumindest den finanziellen Schaden, wenn Ihnen oder Ihren Schülern vor Reiseantritt etwas zustößt, eine Prüfung wiederholt werden muss oder mit einer Nichtversetzung des Schülers zu rechnen ist und aufgrunddessen an der Schülerreise nicht teilnehmen kann.
Organisierte Reisen für Schüler, wie Klassenfahrt, Abireisen, Abschlußfahrt oder Studienreise sind beliebt und sehr verbreitet.
Es handelt sich meist um mehrtägige Reisen, auch ins europäische Ausland. Dies schlägt sich natürlich auf den Reisepreis nieder, der bei mehreren hundert Euro liegen kann.
In solchen Fällen, ist es ärgerlich, wenn dann der Schüler erkrankt und nicht an der Reise teilnehmen kann. Aber auch die Nichtversetzung in die nächsthöhere Klasse oder Wiederholung von Prüfungen, können die Durchführung der Reise unmöglich machen.
Hierfür bieten Reiseversicherer einen speziellen Reiseschutz für Schüler an.
Der Schülerreiseschutz ist im Vergleich zu Einzelversicherungen und Versicherungspaketen sehr preiswert.
Auch der Komplettreiseschutz kann sich sehen lassen. So bietet die ERV z.B. einen Reiseschutz für Schülerreisen an, der folgenden Leistungen enthält:
- Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Reisekranken-Versicherung
- Reiseunfall-Versicherung und
- Reisehaftpflicht-Versicherung.
Das Paket als auch die Reiserücktrittskostenversicherung als Einzelversicherung sind ohne Selbstbehalt.
Ein Schülerreise-Komplettschutz über 5 Tage kostet z.B. bei einem Reisepreis zwischen 201,- bis 300,-EUR für eine Reise innerhalb Deutschlands 7,-EUR, für Europa 9,-EUR und weltweit 16,-EUR. Die Einzel-Reiserücktritts-Versicherung kostet für alle Regionen 6,-EUR.
Der Reiseschutz ist inklusive Lehrer-Begleiter-Ausfall-Risiko.
Das heisst, es besteht Versicherungsschutz für alle versicherten Personen bei Stornierung der kompletten Reise wegen Ausfall der aufsichtsführenden Person (Lehrer, Begleitperson, Aufsichtsperson) aus versichertem Grund.

Das Centrum für Reisemedizin gibt Ihnen Länderinformation und einen Überblick über notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Gesundheits-vorsorge bei einer Auslandsreise.
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