Die Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung.
Reiserücktrittskosten-Versicherungen, in der Schweiz auch Annulierungsversicherung, in Österreich Reisestorno-Versicherung, in den Niederlanden Annuleringsverzekering genannt decken Stornierungskosten einer Urlaubsreise ab, falls diese aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden kann. Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherungen können je nach Anbieter stark variieren. Es lohnt sich daher einen Preisvergleich zu machen.
Sie können eine Reiserücktrittskosten-Versicherung für eine einzelne Reise oder Mietobjekt oder aber als eine Jahresversicherung abschließen. Bei der Jahresrücktrittskostenversicherung sind beliebig viele Reisen im Jahr versichert. Der Abschluß lohnt meist schon ab zwei Reisen im Jahr.
Allgemeine Hinweise
Urlaubsreisen sind nicht ganz billig. Insbesondere wenn die gesamte Familie reist.
Der Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft, die Vermieter von Ferienhäuser, Hotels, Mietwagen, Wohnmobilen verlangen Stornokosten, wenn die Reise abgesagt oder der Vertrag nach Abschluss rückgängig gemacht wird. Dies kann je nach Reise- oder Mietpreis mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Je später die Reise abgesagt wird, umso höher sind die Stornogebühren. Tritt der Kunde etwa erst am Reisetag zurück, ist meist der gesamte Reisepreis bzw. Mietpreis zu entrichten. Aber auch während einer Reise kann es zu Ereignissen kommen, die sie zwingen, die Reise abbrechen zu müssen. Dies ist fast immer mit zusätzlichen Rückreisekosten verbunden. Aber auch das Geld für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen, z.B. Abbruch schon in der ersten Hälfte ihres Urlaubes, ist weg. Hiervor schützt eine Reiseabbruch-Versicherung.
Versicherte Ereignisse:
Alle Reiseversicherer zahlen die Reisekosten zurück, wenn:
- der Versicherte, ein Angehöriger oder ein Mitreisender einen schweren Unfall hat oder unerwartet schwer erkrankt,
- ein Angehöriger oder ein Mitreisender stirbt,
- Schwangerschaft oder Impfuntauglichkeit die Reise unmöglich macht,
- das Eigentum des Versicherten zum Beispiel durch einen Brand oder Einbruch stark beschädigt wird.
- Viele Unternehmen übernehmen die Kosten auch, wenn der Versicherte vor der Reise seinen Job verliert oder nach Arbeitslosigkeit wieder einen gefunden hat.
Abschlussfrist
Die Abschlussfristen sind je nach Anbieter unterschiedlich. Bei einigen kann die Rücktrittversicherung, unabhängig vom Abschlussdatum der Reise, bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei anderen muss der Abschluss innerhalb von 14 tagen oder 21 Tagen nach Buchungsabschluss der Reise abgeschlossen werden. Wird die Reise kurzfristig (Last-Minute) abgeschlossen und sind es weniger als 30 Tage bis zum Reisebeginn, so muss der Abschluss der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sofort erfolgen.
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt beträgt in der Regel 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,-EUR pro Person. Wurde die Rücktrittskostenversicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen, so übernimmt die Versicherung die Stornokosten in voller Höhe.
Wenn Sie jedoch einer Rücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt buchen, dann entfällt der Selbstbehalt und die Reiseversicherung übernimmt Ihre Stornokosten zu 100%.
Prämie
Der Preis einer Reiserücktrittskostenversicherung hängt in erster Linie von der Höhe des Reisepreises / Mietpreises ab und ob die Reiseversicherung mit oder ohne Selbstbehalt gewählt wird. Die Dauer der Reise spielt dabei keine Rolle. Diese ist lediglich bei Jahresreiserücktrittsversicherungen begrenzt.
Bei der Jahresversicherung zahlen Sie, unabhängig von der Anzahl ihrer Reisen, einen einmaligen Beitrag, der wiederum in der Höhe davon abhängt, wie hoch Sie die Kosten für eine einzelne Reise ansetzen. Wenn Sie z.B. davon ausgehen nicht mehr als 2.000,-EUR für eine Reise ausgeben zu wollen, dann können Sie diesen Betrag als Höchstprämie wählen, falls er in der Preisstaffelung so angegeben ist. Sollte im Einzelfalle die Reisekosten diesen Betrag übersteigen, haben Sie die Möglichkeit, die Differenz mit einer Einzelversicherung abzudecken.
Wann leistet die Reiserücktsversicherung nicht mehr?
Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Wann aber gilt eine Reise als angetreten?
Hier einige Beispiele:
- Nach durchgeführtem Check-In am Flughafenschalter oder –automaten.
- Beim Vorabend-Check-In mit dem Passieren der Sicherheitskontrolle.
- Bei Nutzung einer Rail & Fly Leistung mit dem Einsteigen in den Zug
- Bei Mietfahrzeugen mit der Übernahme des Mietwagens oder Wohnmobils
- Bei Eigenanreise mit der Schlüsselübergabe im Hotel oder für die Ferienwohnung oder das Ferienhaus
- Bei einer Kreuzfahrt mit dem Betreten des Zubringers (Bus, Bahn, Flugzeug). Bei Eigenanreise mit dem Gang an Bord.
Sollten Sie also aus irgendwelchen Gründen (Unfall, plötzliche Erkrankung etc.) die Reise vorzeitig abbrechen müssen, übernimmt die Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht mehr die anfallenden Stornokosten. Dies hat das AG München (Urteil vom 24.06.2005 - 172 C 5651/04) so entschieden.
Bei den hier genannten Beispielen ist der Reiseantritt erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt können nur noch Leistungen aus einer Reiseabbruch-Versicherung in Anspruch genommen werden.
Es ist daher jedem anzuraten mit der Reiserücktritt- eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen.
Reiseabbruchversicherung
Eine Reiseabbruch-Versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Reiserücktrittskostenversicherung. Sie bewahrt vor finanziellem Verlust, wenn eine Reise aus einem wichtigen Grund vorzeitig abgebrochen werden muss.
Versicherte Gründe können sein:
- Außerplanmäßiger Beendigung der Reise
- Nicht erhaltene Reiseleistungen
- Unverschuldeter verlängerter Aufenthalt
- Unterbrechung einer Rundreise
Gründe für einen unverschuldeten Abbruch sind in der Regel:
- Unfall, unerwartete schwerer Erkrankung oder Tod
- Impfunverträglichkeit,
- Schwangerschaft,
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Bruch von Prothesen
Nicht versicherbar sind Naturkatastrophen und kriegerische Unruhen.
Die Leistungen unterscheiden sich leicht, je nach Angebot des Reiseversicherers.
Folgende Leistungen sind in der Regel abgesichert:
- Erstattung des anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten versicherten Reiseleistung vor Ort.
Das heisst: Muß jemand seine Reise wegen eines versicherten Ereignisses vorzeitig abbrechen, bekommt er die Leistungen, die er nicht in Anspruch genommen hat, erstattet. Das können z.B. die restlichen Übernachtungen oder auch ein gebuchter Ausflug sein. Voraussetzung ist, dass diese Kosten vorab in die Versicherungssumme einflossen.
- Erstattung der Nachreisekosten zum Wiederanschluss an die Reisegruppe, wenn die versicherte Person der gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt wegen eines versicherten Ereignisses vorübergehend nicht folgen kann. Die Nachreisekosten werden maximal bis zum Wert der noch nicht genutzten weiteren Reiseleistungen erstattet.
Beispiel: Nehmen wir an Sie haben eine Schiffsreise gebucht. Unterwegs brechen Sie sich das Bein und müssen für 3 Tage ins Krankenhaus. Das Schiff legt aber nach ein zwei Tagen wieder ab. In diesem Falle muß Ihre Reise nicht beendet sein. Sie können dann auf Wunsch zur nächsten Anlegestelle reisen und Ihre Kreuzfahrt, wie geplant, fortsetzen.
- Erstattung der Mehrkosten eines verlängerten Aufenthaltes und der Rückreise bis 5.000,-EUR, wenn die versicherte Reise durch Elementarereignissen (z.B. Erdbeben, Wirbelstürme, Überschwemmungen, oder Lawinen) nicht planmäßig beendet werden kann.
Beispiel: Sie werden während der Reise von einem Elementarergnis, wie Hochwasser, Erdbeben oder Tsunami überrascht. Sie können deshalb Ihre reise nicht planmäßig beenden oder Sie müssen eher abreisen, weil Ihr Wohnhaus durch starke Regenfälle unter Wasser steht und Sie vor Ort sein müssen. In beiden Fällen werden die Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes erstattet.
- Erstattung der zusätzlichen Kosten der versicherten Person für die Unterkunft (nach Art und Klasse der gebuchten und versicherten Reiseleistung), wenn für die versicherte Person die planmäßige Beendigung der Reise nicht zumutbar ist, weil eine mitreisende Risikoperson wegen schwerer Unfallverletzung oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht transportfähig ist und über den gebuchten Rückreisetermin hinaus in stationärer Behandlung bleiben muss. Die zusätzlichen Hotelkosten werden bis höchstens € 3.000,- und längstens für 14 Tage übernommen. Nicht versichert sind Fahrkosten vom Hotel ins Krankenhaus bzw. vom Krankenhaus zum Hotel.
Der Ersatz der zusätzlichen Rückreisekosten bei Reiseabbruch bzw. verspäteter Rückreise ist bei der URV schon in der normalen Reiserücktritt-Versicherung eingeschlossen.
Der Abschluß einer Reiseabbruch-Versicherung ist bei der URV nur in Verbindung mit einer Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbehalt oder einem Premium-Travel-Paket möglich
Bei der HanseMerkur gilt:
Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Urlaubshälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird,
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (Spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird,
- Ersattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten,
Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
- Muß eine Reise unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Leistungen bei verspäteter Rückreise:
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis max. 2.500,-EUR und längstens für 10 Tage einer versicherten Person,
- Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,-EUR
- Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind.
Sind bei dem Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung Buchungsfristen einzuhalten, so kann eine Reiseabbruchversicherung jederzeit abgeschlossen werden. Die Höhe der Reisepreise bestimmt die Versicherungssumme. Für Reisende, die mehrmals im Jahr verreisen, lohnt sich in jedem Fall eine Jahrespolice. Diese Jahres-Reiserücktrittsversicherungen decken alle Reisen innerhalb eines Jahres ab.
In den Wintermonaten, wenn Neuschnee fällt, besteht zumeist akute Lawinengefahr. Urlauber die jetzt Ihren Winterurlaub oder Skiurlaub planen sollten bezüglich Ihres Reiseschutzes vorsorgen. In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Lawinenkatastrophen. Ganze Dörfer und Täler wurden dadurch von der Außenwelt abgesperrt. Wohl dem der eine Reiseabbruch-Versicherung abgeschlossen hat. Die Reiseabbruchversicherung leistet auch eine Entschädigung bei außerplanmäßiger Beendigung einer Reise oder eines verlängerten Aufenthaltes, wenn die versicherte Person u.a. von einem Elementarereignis, z.B. einer Lawinenkatastrophe betroffen ist. Kein Versicherungsschutz besteht, sofern die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück oder auf die Befürchtung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten ist; bei chronischen psychischen Erkrankungen, auch wenn diese schubweise auftreten, sowie bei Suchterkrankungen; wenn der von der ERV beauftragte Vertrauensarzt (siehe § 9 Nr. 3 c) die Reiseunfähigkeit nicht bestätigt; bei medizinischen Maßnahmen an nicht körpereigenen Organen und anderen Hilfsmitteln (z. B. Hörgeräten); für Vermittlungsentgelte, die dem Reisevermittler aufgrund der Stornierung der Reise geschuldet werden (z. B. Bearbeitungsgebühren für eine Reisestornierung); für die Gebühren zur Erteilung eines Visums; für Abschussprämien bei Jagdreisen.
Im Gegensatz zur Reiserücktrittskosten-Versicherung kann die Reiseabbruchversicherung bis kurz vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Muß aufgrund versicherter Ereignisse eine Reise abgebrochen werden, dann zahlt die Versicherung die Mehrkosten der Rückreise bzw. eines verlängerten Aufenthaltes. Außerdem werden die Kosten der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ersetzt. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Reise angetreten ist. Das ist z.B. bei einer Flugreise schon nach dem Check-In der Fall.
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