Leistungen für das RundumSorglos Paket für Einzelreisen:
Reiseabbruch-Versicherung
Die ERV leistet Entschädigung bei
- außerplanmäßiger Beendigung der Reise;
- nicht genutzten Reiseleistungen;
- verlängertem Aufenthalt;
- Unterbrechung der Rundreise;
- Elementarereignissen während der Reise.
Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe
Die ERV leistet Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten der
- Heilbehandlungen im Ausland
- Stationäre und ambulante Heilbehandlungen;
- Arznei-, Heil- und Verbandsmittel;
- notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes;
- schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen;
- Hilfsmittel.
- Überführung bzw. Bestattung im Ausland;
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall;
- Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus;
- Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
- Gepäckrückholung;
- Arzneimittel-Beratungs-Service;
- Rückholung von Kindern;
- Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar (in zahlreichen Sprachen).
RundumSorglos-Service
- Der RundumSorglos-Service hilft und berät bei nichtmedizinischen Notfällen.
- Die ERV wird u. a. aktiv bei Verlust von Reisedokumenten, helfen bei der Sperrung von Kredit- und EC-Karten, bei Reiserufen, Strafverfolgungsmaßnahmen oder beraten bei Umbuchungen.
Reisegepäck-Versicherung
Die ERV leistet Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck der versicherten Person abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:
- Straftat eines Dritten;
- Unfall eines Transportmittels;
- Feuer oder Elementarereignisse.
- Laptops sind versichert bis insgesamt 500 Euro;
- Sportgeräte sind versichert bis insgesamt 25 % der Versicherungssumme;
- Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert.
- Die ERV erstattet die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.
HINWEISE
Reisewarnung
Aktuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes finden Sie
hier >
hier >
