Leistungen für das RundumSorglos Paket für Einzelreisen:
Reiserücktritts-Versicherung
Die ERV erstattet die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B. wegen
- Tod;
- schwerer Unfallverletzung;
- unerwarteter schwerer Erkrankung;
- Schwangerschaft;
- Impfunverträglichkeit;
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
- Schaden am Eigentum;
- Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes;
- Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung;
- unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst.
- Die ERV erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wird und deshalb die Hinreise verspätet fortgesetzt werden muss.
- Die ERV erstattet die Umbuchungsgebühren und die Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt (maximal bis zur Höhe der Stornokosten).
Reiseabbruch-Versicherung
Die ERV leistet Entschädigung bei
- außerplanmäßiger Beendigung der Reise;
- nicht genutzten Reiseleistungen;
- verlängertem Aufenthalt;
- Unterbrechung der Rundreise;
- Elementarereignissen während der Reise.
Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe
Die ERV leistet Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten der
- Heilbehandlungen im Ausland
- Stationäre und ambulante Heilbehandlungen;
- Arznei-, Heil- und Verbandsmittel;
- notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes;
- schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen;
- Hilfsmittel.
- Überführung bzw. Bestattung im Ausland;
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall;
- Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus;
- Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
- Gepäckrückholung;
- Arzneimittel-Beratungs-Service;
- Rückholung von Kindern;
- Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar (in zahlreichen Sprachen).
RundumSorglos-Service
- Der RundumSorglos-Service hilft und berät bei nichtmedizinischen Notfällen.
- Die ERV wird u. a. aktiv bei Verlust von Reisedokumenten, helfen bei der Sperrung von Kredit- und EC-Karten, bei Reiserufen, Strafverfolgungsmaßnahmen oder beraten bei Umbuchungen.
Reisegepäck-Versicherung
Die ERV leistet Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck der versicherten Person abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:
- Straftat eines Dritten;
- Unfall eines Transportmittels;
- Feuer oder Elementarereignisse.
- Laptops sind versichert bis insgesamt 500 Euro;
- Sportgeräte sind versichert bis insgesamt 25 % der Versicherungssumme;
- Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert.
- Die ERV erstattet die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.
HINWEISE
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab 61 bis 365 Tage buchen Sie bitte hier >>
Der Abschluss einer Reiseabbruch-Versicherung ist hier möglich.
Reisewarnung
Aktuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes finden Sie
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