Reiseversicherung Preisvergleich
ERV Reiseversicherung der Europäischen

Leistungen für das RundumSorglos Paket für Einzelreisen:

 

Reiserücktritts-Versicherung
Die ERV erstattet die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B. wegen

  • Tod;
  • schwerer Unfallverletzung;
  • unerwarteter schwerer Erkrankung;
  • Schwangerschaft;
  • Impfunverträglichkeit;
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
  • Schaden am Eigentum;
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes;
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung;
  • unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst. 
  • Die ERV erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn aufgrund von Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wird und deshalb die Hinreise verspätet fortgesetzt werden muss.
  • Die ERV erstattet die Umbuchungsgebühren und die Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt (maximal bis zur Höhe der Stornokosten).

Reiseabbruch-Versicherung
Die ERV leistet Entschädigung bei
  • außerplanmäßiger Beendigung der Reise;
  • nicht genutzten Reiseleistungen;
  • verlängertem Aufenthalt;
  • Unterbrechung der Rundreise;
  • Elementarereignissen während der Reise.

Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe
Die ERV leistet Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten der
  • Heilbehandlungen im Ausland
  • Stationäre und ambulante Heilbehandlungen;
  • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel;
  • notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes;
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen;
  • Hilfsmittel.
  • Überführung bzw. Bestattung im Ausland;
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall;
  • Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus;
  • Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
  • Gepäckrückholung;
  • Arzneimittel-Beratungs-Service;
  • Rückholung von Kindern;
  • Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar (in zahlreichen Sprachen).

RundumSorglos-Service
  • Der RundumSorglos-Service hilft und berät bei nichtmedizinischen Notfällen.
  • Die ERV wird u. a. aktiv bei Verlust von Reisedokumenten, helfen bei der Sperrung von Kredit- und EC-Karten, bei Reiserufen, Strafverfolgungsmaßnahmen oder beraten bei Umbuchungen.

 

Reisegepäck-Versicherung
Die ERV leistet Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck der versicherten Person abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:

  • Straftat eines Dritten;
  • Unfall eines Transportmittels;
  • Feuer oder Elementarereignisse.
  • Laptops sind versichert bis insgesamt 500 Euro;
  • Sportgeräte sind versichert bis insgesamt 25 % der Versicherungssumme;
  • Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert.
  • Die ERV erstattet die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.

 

HINWEISE

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab 61 bis 365 Tage buchen Sie bitte hier >>

 

Der Abschluss einer Reiseabbruch-Versicherung ist hier möglich.

Reisewarnung
Aktuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes finden Sie
hier >

Reiseversicherungen und Versicherungspaket für Einzelreisen

Rundum geschützt in den Urlaub oder auf Geschäftsreise mit der ERV. Reiseversicherungen für Einzelreisen. Vergleichen Sie, egal ob das RundumSorglos Paket, eine Reiserücktrittskostenversicherung mit oder ohne Reiseabbruchversicherung oder / und eine Auslandsreisekrankenversicherung bis zu 60 Tagen. Alle Versicherungen wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt. Abschlußfrist: Alle Produkte, die eine Reiserücktrittsversicherung enthalten sind sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage abzuschließen. Jahresversicherungen können bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie bei der Buchung von Reiserücktrittsversicherungen und Paketen, die eine solche enthalten, folgendes: Veranstalterreisen mit Eingangsstornosatz von 40 Prozent und mehr sind nur mit Tarifen mit Selbstbeteiligung versicherbar. Dies ist häufig bei sogenannten X-Veranstaltern gegeben. Bitte schauen Sie daher vor Buchung in die AGB der Reiseveranstalter, ob dieser von Beginn an 40 % und mehr Stornogebühren verlangt.