Die Reisegepäck-Versicherung leistet im Detail:
1. Aufgegebenes und mitgeführtes Reisegepäck
Sie werden finanziell entschädigt, wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird, auch wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:
- Straftat eines Dritten
- Unfall eines Transportmittels
- Feuer oder Elementarereignisse.
2. Versicherungssummen
- Laptops und Zubehör sind bis insgesamt 500 € versichert.
- Sportgeräte sind bis insgesamt 25 % der Versicherungssumme versichert.
- Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert.
3. Ersatzkäufe
Erreicht Ihr aufgegebenes Reisegepäck den Urlaubsort nicht am selben Tag wie Sie, bekommen Sie die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe bis zu 250 € erstattet.
4. Selbstbeteiligung möglich
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 100 € je Versicherungsfall
Die Sportgeräte-Versicherung leistet im Detail:
1. Sie werden finanziell entschädigt,
- wenn mitgeführte Sportgeräte während der Reise abhanden kommen oder beschädigt werden durch Straftat eines Dritten, Unfall eines Transportmittels oder durch Feuer oder Elementarereignisse
- wenn aufgegebene Sportgeräte abhanden kommen oder beschädigt werden
- wenn Sportgeräte (nicht älter als zwei Jahre) während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs einen Schaden erleiden, der zur vollständigen und dauerhaften Unbrauchbarkeit führt
- Wir erstatten die Mietkosten für Sportgeräte bei versichertem Nutzungsausfall
2. Selbstbeteiligung möglich
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 100 € je Versicherungsfal
HINWEISE
Reisewarnung
Aktuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes finden Sie
hier >
hier >
