Reiseversicherung Preisvergleich
ERV Reiseversicherung der Europäischen

Reiseabbruchversicherung
Die ERV erstattet die zusätzlichen Rückreisekosten und ersetzt den anteiligen Reisepreis, wenn die versicherte Person beispielsweise wegen schwerer Unfallverletzung vor Ort oder Tod eines Angehörigen zu Hause vorzeitig nach Hause reisen muss.

Der Selbstbehalt ist 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,-EUR pro Person.

 

100%ige Erstattung beim Tarif "ohne Selbstbehalt"


Die Leistungen:

Die ERV leistet Entschädigung bei
a) außerplanmäßiger Beendigung der Reise;
b) nicht genutzten Reiseleistungen;
c) Verspätung während der Rückreise;
d) verlängertem Aufenthalt;
e) Unterbrechung der Rundreise;
f) Feuer oder Elementarereignissen während der Reise,
sofern die versicherte Person oder eine Risikoperson von einem zum Zeitpunkt
der Reisebuchung unvorhersehbaren versicherten Ereignis betroffen wird und aufgrund dessen der gversicherten Person die planmäßige Beendigung der Reise unzumutbar ist.

Versicherte Ereignisse sind
a) Tod;
b) schwere Unfallverletzung;
c) unerwartete schwere Erkrankung;
d) Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
e) Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person bzw. einer mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist.


Risikopersonen sind
a) die Angehörigen der versicherten Person;
b) Betreuungspersonen;
c) die Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen,
sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere
mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben.
Mitreisende Angehörige gelten immer als Risikopersonen.

Abbruch der Reise / außerplanmäßige Beendigung
Kann die versicherte Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht planmäßig beendet werden, erstattet die ERV die zusätzlichen Kosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität, sofern die Rückreise mitgebucht und mitversichert worden ist.
Nicht genutzte Reiseleistungen
Die ERV erstattet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen abzüglich der
Rückreisekosten, sofern die Reise wegen eines versicherten Ereignisses vorzeitig abgebrochen wird.

Verlängerter Aufenthalt
Wird die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson aufgrund schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung während der versicherten Reise reiseunfähig und kann sie deshalb die
versicherte Reise nicht planmäßig beenden, erstattet die ERV je Versicherungsfall die nachgewiesenen zusätzlichen Kosten, die der versicherten Person für die Unterkunft entstehen
a) bis zu € 1.500,–, sofern eine mitreisende Risikoperson sich in stationärer Behandlung befindet oder
b) bis zu € 750,–, sofern lediglich eine ambulante Behandlung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson erfolgt.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Unterkunft mitgebucht und mitversichert wurde. Bei Erstattung der Kosten wird auf die ursprünglich gebuchte Qualität abgestellt. Nicht erstattet werden die Kosten für den
stationären Aufenthalt.


Unterbrochene Rundreise
Die ERV erstattet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die Nachreisekosten zum Wiederanschluss an die Reisegruppe, wenn die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson der gebuchten Rundreise wegen eines versicherten Ereignisses vorübergehend nicht folgen kann.
Erstattet werden die Nachreisekosten maximal bis zum Wert der noch nicht genutzten gReiseleistungen abzüglich der Rückreisekosten.


Feuer oder Elementarereignisse während der Reise
1. Kann die versicherte Reise wegen Feuer oder eines Elementarereignisses am Urlaubsort nicht planmäßig beendet werden oder ist die Anwesenheit
der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson an ihrem Wohnort wegen eines dieser Ereignisse zwingend erforderlich, erstattet die ERV die Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise und
des verlängerten Aufenthaltes.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Unterkunft bzw. die Rückreise mitgebucht und mitversichert wurden. Bei Erstattung der Kosten wird auf die ursprünglich gebuchte Art und Qualität abgestellt.

Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht,
a) sofern die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück oder auf die Befürchtung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten ist;
b) bei gchronischen psychischen Erkrankungen, auch wenn diese schubweise auftreten, sowie bei Suchterkrankungen;
c) bei medizinischen Maßnahmen an nicht körpereigenen Organen und anderen Hilfsmitteln (z. B. Hörgeräten);
d) für die Gebühren zur Erteilung eines Visums;
e) für Abschussprämien bei Jagdreisen.

 

Die Angaben sind ohne Gewähr. Es gelten die Versicherungsbedingungen der ERV.

 

HINWEISE

 

Reisewarnung
Aktuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes finden Sie
hier >

Reiseabbruch Versicherung mit oder ohne Selbstbehalt der ERV

Während Ihrer Reise kann viel passieren. Sichern Sie sich deshalb gegen dieses Risiko ab. Falls Sie Ihre Reise unerwartet aus versichertem Grund abbrechen müssen, können Sie mit der Reiseabbruch-Versicherung Ihren Verlust minimieren. Denn Sie haben Ihren Urlaub ja schon bezahlt.
Sie erhalten z. B. die Erstattung für die Mehrkosten der Rückreise, wenn ein Angehöriger zu Hause schwer erkrankt, oder bei einer außerplanmäßigen Verlängerung z. B. aufgrund einer Naturkatastrophe. Oder die Versicherung erstattet Ihnen den anteiligen Reisepreis, des nicht genutzten Aufenthaltes. usw.
Der Abschluß dieser Versicherung ist jederzeit vor Reiseantritt möglich Es handelt sich nicht um einen Online-Abschluss. Nach Eingang des Formulars wird dieses von uns geprüft. Im Anschluß daran erhalten Sie dann den Versicherungsschein und die weiteren Informationen per eMail.
Um sicher zu gehen, dass der Abschluss noch rechtzeitig vor Abreise erfolgen kann, ist es erforderlich, dass das Formular spätestens bis zwei Tage vor Abreise abgeschickt wird. Sollte dieser Zeitraum nicht mehr eingehalten werden können, bitten wir Sie vorab sich mit uns telefonisch (02181 48764) in Verbindung zu setzen