Reiseversicherung Preisvergleich
ERV Reiseversicherung der Europäischen

1. Incoming-Kranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

  • Stationäre und ambulante Heilbehandlungen
  • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt bis einschließlich der 32. Schwangerschaftswoche
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen
  • Erstmals notwendige Hilfsmittel
  • Krankenrücktransport:Wir übernehmen den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen
  • Gepäckrückholung
  • Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
  • Arzneimittel-Beratungs-Service
  • Überführung bzw. Bestattung im Ausland
  • Rückholung von Kindern
  • Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar

 

Reisehaftpflicht-Versicherung

  • Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken für Personen- und Sachschäden während des versicherten Aufenthalts.
  • Deckungssumme: 500.000 €

 

Reiseunfall-Versicherung

  • Versicherungsschutz besteht bei Unfällen im Gastland, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen.
  • Versicherungssumme: Tod 10.000 €/ Invalidität 20.000 €

 

Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:

  • Incoming-Kranken-Versicherung: 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten
  • Reisehaftpflicht-Versicherung:150 € je Versicherungsfall bei Sachschäden

 



Der Abschluss der Incoming-Kranken-Versicherung hat vor Reisebeginn, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das Gastland zu erfolgen.

HINWEISE

 

Reisewarnung
Aktuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes finden Sie
hier >

Incoming Versicherung für Deutschland, Europa und den Schengen Staaten der ERV

Mit den Incoming-Versicherungen sichern sich ausländische Gäste ab, die nach Deutschland oder in ein Gastland (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) reisen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt beim Komplettschutz 365 Tage, bei der Incoming Krankenversicherung bis zu 60 Tage.
Die Incoming-Versicherungen erfüllen die Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Kranken-Versicherung ist gegeben.